Kernaussage
Die Gewerbesteuererklärung einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und die Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags sind grundsätzlich bis zum 31.5. des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Wird die Erklärung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, wird die Frist allgemein bis zum 31.12. verlängert. Einzelunternehmen unterfallen nur dann der Gewerbesteuerpflicht, wenn der Gewerbeertrag den gesetzlichen Freibetrag von 24.500 EUR übersteigt.
Gewerbesteuererklärung 2011 muss elektronisch eingereicht werden
Gewerbesteuer
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Aug 012012